Arbeitsrecht
Steuern und Recht gehen häufig Hand in Hand. Auf dem Gebiet des individuellen Arbeitsrechts beraten wir sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber, bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragen zu Beginn, während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen den jeweiligen Arbeitsvertragsparteien.
Das individuelle Arbeitsrecht umfasst sämtliche Regelungen, die das Arbeits-verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen.
Die wichtigsten Gesetze hier sind z.B.:
- das Kündigungsschutzgesetz (KSchG),
- das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG),
- das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG),
- das Mutterschutzgesetz (MuSchG) u.a.
Im Arbeitsrecht berate ich Sie gerne bei folgenden Fragen:
- Arbeitsverträge
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Kündigungen
- Kündigungsschutzprozesse und andere Statusprozesse
- Lohn und Gehalt
- Urlaubsabgeltung
- Krankheitsfälle, Urlaub und Mutterschutz
- Haftung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im Schadensfall
- Mobbing